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   BFH, 18.12.2002 - IX B 180/02   

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https://dejure.org/2002,9781
BFH, 18.12.2002 - IX B 180/02 (https://dejure.org/2002,9781)
BFH, Entscheidung vom 18.12.2002 - IX B 180/02 (https://dejure.org/2002,9781)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - IX B 180/02 (https://dejure.org/2002,9781)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Modernisierungsmaßnahmen nach dem Bezug von Wohneigentum - Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten - Einzug in ein neu erworbene Haus vor Durchführung von Renovierungsarbeiten - Ausschluss eines Vorkostenabzugs - Rüge von Verfahrensmängeln

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 5 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 118 Abs. 2; ; EStG § 10i; ; HGB § 255 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; HGB § 255
    NZB: VuV, HK

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

    Auszug aus BFH, 18.12.2002 - IX B 180/02
    Der BFH hat den Begriff der Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und damit gerade für nicht bilanzierende Steuerpflichtige wie die Kläger ausgeprägt (vgl. die ständige Rechtsprechung des BFH, so z.B. Urteil vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, m.w.N.).
  • BFH, 04.05.1999 - IX B 38/99

    Eigennutzung i.S. des § 4 EigZulG

    Auszug aus BFH, 18.12.2002 - IX B 180/02
    Soweit die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) behaupten, das angefochtene Urteil weiche von den Senatsentscheidungen vom 4. Mai 1999 IX B 38/99 (BFHE 188, 395, BStBl II 1999, 587) und vom 29. November 1988 IX R 91/85 (BFHE 155, 334, BStBl II 1989, 322) ab, haben sie bereits nicht --wie dies erforderlich wäre (vgl. dazu Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 116 Rz. 42, m.w.N. aus der Rechtsprechung)-- abstrakte Rechtssätze im Urteil des Finanzgerichts (FG) und in den Divergenzentscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) herausgestellt.
  • BFH, 29.11.1988 - IX R 91/85

    Beginn der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i. S. des § 34 f EStG

    Auszug aus BFH, 18.12.2002 - IX B 180/02
    Soweit die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) behaupten, das angefochtene Urteil weiche von den Senatsentscheidungen vom 4. Mai 1999 IX B 38/99 (BFHE 188, 395, BStBl II 1999, 587) und vom 29. November 1988 IX R 91/85 (BFHE 155, 334, BStBl II 1989, 322) ab, haben sie bereits nicht --wie dies erforderlich wäre (vgl. dazu Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 116 Rz. 42, m.w.N. aus der Rechtsprechung)-- abstrakte Rechtssätze im Urteil des Finanzgerichts (FG) und in den Divergenzentscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) herausgestellt.
  • BFH, 26.06.2002 - I B 96/01

    NZB; Verletzung der Sachaufklärungspflicht, des rechtlichen Gehörs und der

    Auszug aus BFH, 18.12.2002 - IX B 180/02
    Soweit die Kläger Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) rügen, weil der Vorsitzende ihre Anträge in Bezug auf § 10i des Einkommensteuergesetzes (EStG) eingeschränkt (Gliederungspunkt 2. der Beschwerdeschrift) und das Gericht ein Sachverständigengutachten nicht in Betracht gezogen habe (Gliederungspunkt 3. der Beschwerdeschrift), hätten sie vortragen müssen, dass diese Verfahrensmängel bereits in der Vorinstanz gerügt worden sind oder aus welchen Gründen den Beteiligten eine entsprechende Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 26. Juni 2002 I B 96/01, BFH/NV 2002, 1469, m.w.N.); unterbleibt dies --wie hier--, ist die Beschwerde insoweit unzulässig.
  • BFH, 12.07.2002 - XI B 168/01

    NZB; Divergenz; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 18.12.2002 - IX B 180/02
    Überdies liegt der Zulassungsgrund nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO, der den früheren Zulassungsgrund der Divergenz umfasst (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2002 XI B 168/01, BFH/NV 2002, 1484, m.w.N.) auch nicht vor.
  • BFH, 15.09.2004 - I R 7/02

    Renovierungskosten als "anschaffungsnaher Aufwand" - unentgeltliche Übertragung

    Dieser Vortrag ist jedoch schon deshalb unbeachtlich, weil die Einstufung als Anschaffungs- bzw. Herstellungs- oder als Erhaltungsaufwand eine Rechtsfrage ist, die das Gericht eigenständig und unabhängig von der Einschätzung der Verfahrensbeteiligten beurteilen muss (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2002 IX B 180/02, BFH/NV 2003, 478).
  • BFH, 20.01.2005 - IX B 143/04

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; keine Revisionszulassung bei Angriffe

    Hierzu hätten sie abstrakte Rechtssätze im Urteil der Vorinstanz und in den Divergenzentscheidungen des BFH herausstellen müssen (z.B. BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2002 IX B 180/02, BFH/NV 2003, 478); dies ist nicht geschehen.
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